Verhinderungspflege
Entlastung für pflegende Angehörige
Was ist Verhinderungspflege?
Die Pflege eines Angehörigen erfordert Zeit, Kraft und Verantwortung. Wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind – etwa durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Verpflichtungen – übernimmt die Verhinderungspflege die Betreuung.
Unser ambulanter Pflegedienst stellt sicher, dass die Versorgung zuverlässig und professionell weitergeführt wird – in der gewohnten häuslichen Umgebung.
Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ermöglicht eine zeitweise Vertretung der pflegenden Person.
Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn:
- die pflegende Person erkrankt ist,
- eine Erholungszeit benötigt wird,
- Urlaub geplant ist,
- wichtige Termine wahrgenommen werden müssen,
- eine vorübergehende Entlastung erforderlich ist.
Die Pflege wird durch qualifiziertes Fachpersonal übernommen.
Für wen ist dieser Service?
Dieser Service richtet sich an pflegende Angehörige, die vorübergehend entlastet werden müssen.
Menschen mit Pflegegrad
Menschen mit eingeschränkter Selbstständigkeit
Immobil oder in der Mobilität eingeschränkt
So begleiten wir Sie im Beratungseinsatz
Alle Leistungen werden individuell auf den bestehenden Pflegebedarf abgestimmt.
Während der Abwesenheit der pflegenden Person übernehmen wir die erforderlichen Pflegeleistungen, zum Beispiel:
Grundpflege
- Unterstützung bei Körperpflege und Mobilität
- Hilfe bei Ernährung und Ausscheidung
Behandlungspflege
- Medikamentengabe
- Wundversorgung
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Einkauf
- Reinigung
- Zubereitung von Mahlzeiten
Pflege mit Herz
Wir nehmen Ihre Situation ernst, hören zu und übernehmen Verantwortung.
Immer nah
Wir konzentrieren uns bewusst auf Bonn, Sankt Augustin und die nähere Umgebung – so sind wir schnell bei Ihnen.
Feste Pflegeteams
Möglichst wenig Wechsel, vertraute Gesichter, mehr Sicherheit.
Professionelle Fachkräfte
Examinierte Pflegekräfte,
regelmäßige Fortbildungen, klare
Abläufe.
So arbeiten wir
Unser Ablauf ist klar, nachvollziehbar
und ohne Überraschungen.
Erstes Gespräch
Schriftliches Angebot
Gemeinsame Durchsprache
Klare Vereinbarung
Digitale Dokumentation
Schneller Start
Qualität im Team
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Angehörige entlasten kann.
Häufige Fragen zur
Verhinderungspflege
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Grundpflege: Anspruch auf Leistungen, Kostenübernahme durch die Pflegekasse, Ablauf der Versorgung sowie organisatorische und rechtliche Grundlagen.
So erhalten Sie schnell einen klaren Überblick und Sicherheit bei Ihrer Entscheidung.
Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 bis 5. Voraussetzung ist, dass die Pflege zuvor mindestens 6 Monate zu Hause durchgeführt wurde.
Wie hoch ist das Budget für Verhinderungspflege?
Für die Verhinderungspflege steht ein jährliches Budget zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses durch nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege erhöht werden. Wir beraten Sie individuell zur optimalen Nutzung Ihres Budgets.
Kann Verhinderungspflege stundenweise genutzt werden?
Ja. Die Verhinderungspflege kann sowohl stundenweise als auch tageweise in Anspruch genommen werden. Wir erbringen die Leistung in der Regel stundenweise – flexibel und bedarfsgerecht.
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?
Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in der Regel vollständig weitergezahlt.
Nur bei tageweiser Inanspruchnahme (mehr als 8 Stunden pro Tag) kann das Pflegegeld anteilig gekürzt werden.
Da wir überwiegend stundenweise arbeiten, bleibt das Pflegegeld in den meisten Fällen unverändert bestehen.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Für Sie entsteht kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand.
Kann Verhinderungspflege auch kurzfristig organisiert werden?
In vielen Fällen ist eine kurzfristige Organisation möglich – zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung oder dringender Überlastung. Sprechen Sie uns einfach an.
Können Verhinderungspflege und andere Leistungen kombiniert werden? Wie oft wird die Grundpflege durchgeführt?
Ja. Verhinderungspflege kann mit Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen (§45b) oder Kurzzeitpflege kombiniert werden. Wir helfen Ihnen dabei, die Leistungen sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Benötigen Sie Unterstützung im Rahmen der Verhinderungspflege?
Dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir übernehmen zuverlässig die Pflege und Betreuung, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit oder Unterstützung benötigen.
