...
...
...
...
...
...

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Beratungseinsatz bei Pflegege

Einführung

Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zuhause durch Angehörige oder andere private Personen versorgt werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen.

Seit der gesetzlichen Neuregelung gilt:

Pflegegrad 2 bis 5 – ein verpflichtender Beratungseinsatz pro Halbjahr.

Der Pflegegrad spielt dabei keine Rolle mehr. Der Einsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und ist Voraussetzung für den weiteren Bezug von Pflegegeld.

Für wen

Ziel der Pflegeberatung

Der Beratungseinsatz ist keine Kontrolle, sondern eine unterstützende Maßnahme.
Er dient dazu:
- die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern,
- pflegende Angehörige fachlich zu beraten,
- belastungssituationen frühzeitig zu erkennen,
- informationen zu Leistungsansprüchen zu geben,
- praktische Hinweise zur Verbesserung der Pflegesituation zu vermitteln.
Unser Ziel ist es, Sie kompetent, verständlich und praxisnah zu unterstützen.

Pflegebedürftige mit Pflegegeld

Pflegebedürftige mit Pflegegeld
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5, die Pflegegeld beziehen und zuhause versorgt werden.

Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige
Angehörige, die die Pflege zuhause übernehmen und fachliche Unterstützung im Pflegealltag benötigen.

Zur Sicherung
des Pflegegeldes

 Zur Sicherung <br> des Pflegegeldes
Alle, die den weiteren Bezug von Pflegegeld sichern möchten – der Beratungseinsatz ist Voraussetzung dafür.
Leistungsbereichen

So begleiten wir Sie im Beratungseinsatz

Schritt für Schritt und gut verständlich.

Ablauf des Beratungseinsatzes

  • Der Beratungstermin findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt
  1. Terminvereinbarung
  2. Persönliches Gespräch vor Ort
  3. Einschätzung der Pflegesituation
  4. Beratung und Empfehlungen
  5. Dokumentation und Meldung an die Pflegekasse
  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Was passiert bei fehlender Beratung?

  • Wird der verpflichtende Beratungseinsatz nicht durchgeführt,
    kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.
  • Wir unterstützen Sie dabei, die Fristen einzuhalten,
    und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig an anstehende Termine.

Vorteile der Pflegeberatung

  • Sicherheit für pflegende Angehörige
  • Fachliche Unterstützung im Pflegealltag
  • Information über zusätzliche Leistungsansprüche
  • Frühzeitige Entlastung bei Überforderung
  • Stabilisierung der häuslichen Pflegesituation

Ihre Vorteile bei uns

  • Kompetente und einfühlsame Beratung
  • Flexible Terminvereinbarung
  • Erinnerungsservice für Folgetermine
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Keine zusätzlichen Kosten für Sie
Vorteile

Pflege mit Herz

Wir nehmen Ihre Situation ernst, hören zu und übernehmen Verantwortung.

Immer nah

Immer nah

Wir konzentrieren uns bewusst auf Bonn, Sankt Augustin und die nähere Umgebung – so sind wir schnell bei Ihnen.

Immer nah
Feste Pflegeteams

Feste Pflegeteams

Möglichst wenig Wechsel, vertraute Gesichter, mehr Sicherheit.

Feste Pflegeteams
Professionelle Fachkräfte

Professionelle Fachkräfte

Examinierte Pflegekräfte,
regelmäßige Fortbildungen, klare
Abläufe.

Professionelle Fachkräfte
...
...
Ablauf & Organisation

So arbeiten wir

Unser Ablauf ist klar, nachvollziehbar
und ohne Überraschungen.

01 / 07

Erstes Gespräch

Wir kommen zu Ihnen nach Hause und klären gemeinsam Ihren Bedarf. Sie erfahren direkt, welche Leistungen möglich sind.
02 / 07

Schriftliches Angebot

Sie erhalten eine klare Übersicht aller vereinbarten Leistungen. Transparent und nachvollziehbar.
03 / 07

Gemeinsame Durchsprache

Wir erklären jeden Punkt in Ruhe. Erst wenn alles klar ist, entscheiden Sie.
04 / 07

Klare Vereinbarung

Alle Leistungen werden schriftlich festgehalten. Ohne versteckte Kosten oder Überraschungen.
05 / 07

Digitale Dokumentation

Alle Einsätze werden nachvollziehbar dokumentiert. Transparenz für Sie und Ihre Angehörigen.
06 / 07

Schneller Start

Nach der Unterschrift beginnen wir meist kurzfristig. Ohne lange Wartezeiten.
07 / 07

Qualität im Team

Neue Pflegekräfte werden eingearbeitet und begleitet. So sichern wir gleichbleibende Qualität.
...
FAQ

Häufige Fragen zur
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Grundpflege: Anspruch auf Leistungen, Kostenübernahme durch die Pflegekasse, Ablauf der Versorgung sowie organisatorische und rechtliche Grundlagen. So erhalten Sie schnell einen klaren Überblick und Sicherheit bei Ihrer Entscheidung.

Erhalte ich konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation?

Ja. Wir geben Ihnen individuelle, praxisnahe Empfehlungen, die direkt auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind – z. B. zur Organisation des Pflegealltags oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Beraten Sie auch zu Pflegehilfsmitteln?

Ja. Wir informieren Sie über sinnvolle Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder technische Hilfen) und erklären, wie diese beantragt und über die Pflegekasse bezogen werden können.

Unterstützen Sie bei der Antragstellung für Leistungen?

Ja. Wir erläutern Ihnen Schritt für Schritt, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese korrekt bei der Pflegekasse beantragen können.

Können Sie bei der Organisation zusätzlicher Unterstützung helfen?

Ja. Bei Bedarf informieren wir Sie über ergänzende Entlastungsangebote und erklären, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Empfehlen Sie geeignete Anbieter oder Versorger?

Im Rahmen der Beratung können wir auf Wunsch Hinweise zu bewährten Versorgungsstrukturen geben und erklären, worauf bei der Auswahl zu achten ist.

Kann sich durch die Beratung meine Pflegesituation verbessern?

Oft ja. Durch gezielte Empfehlungen, bessere Nutzung von Leistungsansprüchen und strukturelle Anpassungen im Alltag lässt sich die Versorgung deutlich stabilisieren und erleichtern.