Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Monatliche Unterstützung von 131 Euro
Was sind Entlastungsleistungen?
Pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.
Diese Leistungen dienen der Unterstützung im Alltag sowie der Entlastung pflegender Angehöriger.
Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro und kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.
Wer hat Anspruch?
Anspruch besteht für Personen mit Pflegegrad 1 bis 5.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.
Er ist zweckgebunden und kann nur für zugelassene Angebote eingesetzt werden.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit einem anerkannten Pflegedienst oder Anbieter – eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen.
Pflegegrad 1–5
Pflegende Angehörige
Zur Stabilisierung
der Pflegesituation
Leistungsbereiche der Entlastungsleistungen
Die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag.
Der monatliche Entlastungsbetrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden, die Sicherheit, Struktur und Entlastung im häuslichen Umfeld schaffen.
Wofür können die 131 Euro eingesetzt werden?
Der Entlastungsbetrag kann unter anderem
verwendet werden für:
Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Reinigung der Wohnung
- Wäschepflege (Waschen, Bügeln)
- Einkaufshilfe
Alltagsbegleitung
- Spaziergänge
- Begleitung zu Terminen
- Gesellschaft leisten
Betreuungsleistungen
- Unterstützung bei eingeschränkter Alltagskompetenz
- Betreuung bei Demenz
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Als ambulanter Pflegedienst rechnen wir diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Ihre Vorteile
- Monatlich 131 Euro zusätzlich zur Pflegeversicherung
- Nicht genutzte Beträge können angespart werden
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Keine Barauszahlung – volle Nutzung für Dienstleistungen
- Kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für Sie
Pflege mit Herz
Wir nehmen Ihre Situation ernst, hören zu und übernehmen Verantwortung.
Immer nah
Wir konzentrieren uns bewusst auf Bonn, Sankt Augustin und die nähere Umgebung – so sind wir schnell bei Ihnen.
Feste Pflegeteams
Möglichst wenig Wechsel, vertraute Gesichter, mehr Sicherheit.
Professionelle Fachkräfte
Examinierte Pflegekräfte,
regelmäßige Fortbildungen, klare
Abläufe.
So arbeiten wir
Unser Ablauf ist klar, nachvollziehbar
und ohne Überraschungen.
Erstes Gespräch
Schriftliches Angebot
Gemeinsame Durchsprache
Klare Vereinbarung
Digitale Dokumentation
Schneller Start
Qualität im Team
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Angehörige entlasten kann.
Häufige Fragen zur
Entlastungsleistungen
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Grundpflege: Anspruch auf Leistungen, Kostenübernahme durch die Pflegekasse, Ablauf der Versorgung sowie organisatorische und rechtliche Grundlagen.
So erhalten Sie schnell einen klaren Überblick und Sicherheit bei Ihrer Entscheidung.
Wie erfahre ich, wie hoch mein aktueller Restbetrag ist?
Den aktuellen Stand Ihres Entlastungsbetrags erfahren Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse.
Sie können schriftlich oder per E-Mail anfragen:„Bitte teilen Sie mir den aktuellen Stand meines Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI sowie den zuletzt abgerechneten Monat mit.“
Nur so lässt sich genau klären, welcher Betrag noch verfügbar ist und welche Leistungen aktuell in Anspruch genommen werden können.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung mit der Pflegekasse.
Können wir Sie bei der Beantragung oder Klärung unterstützen?
Ja. Wir helfen Ihnen bei der Kommunikation mit der Pflegekasse, erklären die notwendigen Schritte und unterstützen bei organisatorischen Fragen rund um die Nutzung des Entlastungsbetrags.
Können Hilfsmittel oder weitere Unterstützungsangebote empfohlen werden?
Im Rahmen unserer Beratung geben wir praktische Empfehlungen zu sinnvollen Hilfsmitteln und Unterstützungsangeboten.
Teilweise können wir auch zuverlässige Anbieter empfehlen und erklären, wie die Beantragung oder Kostenübernahme erfolgen kann.
Ist eine Barauszahlung des Entlastungsbetrags möglich?
Nein. Der Betrag ist zweckgebunden und wird ausschließlich über anerkannte Anbieter direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Eine Auszahlung an Privatpersonen ist nicht vorgesehen.
Können Angehörige über den Entlastungsbetrag entlastet werden?
Ja. Der Entlastungsbetrag dient ausdrücklich auch der Entlastung pflegender Angehöriger – beispielsweise durch hauswirtschaftliche Unterstützung, Alltagsbegleitung oder Betreuungsleistungen.
Möchten Sie Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI in Anspruch nehmen?
Dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen Sie dabei, passende Leistungen für Ihren Alltag zu erhalten.
